Warum ein Glashaus? Von der Scheunenidee zum genehmigten Venlo-Gewächshaus
Manchmal führen Umwege zu den besseren Lösungen. Ursprünglich wollten wir anstelle des alten Brunnenhauses einfach eine kleine, funktionale Scheune errichten. Sie sollte den Brunnenraum beherbergen und als Lagerfläche dienen – möglichst unkompliziert, genehmigungsfrei und preiswert.
Eine kleine Scheune – große Kosten
Die Idee: ein Holzgebäude mit maximal 100 m² Grundfläche, um unter der Genehmigungsgrenze zu bleiben. Doch nachdem wir eine Kostenschätzung für ein solches Gebäude eingeholt hatten, waren wir überrascht: Die Baukosten waren deutlich höher als erwartet – und das für ein ungedämmtes, einfaches Holzgebäude ohne Innenausbau.
Während wir noch überlegten, kam uns ein anderer Gedanke: Warum nicht noch einmal ein gebrauchtes Glashaus aufbauen – wie schon bei unserem Produktionsgewächshaus?
Ein Glashaus als Scheune?
Nach einem Gespräch mit der Firma Hoffmann aus Papenburg – von der auch unser erstes Glashaus stammt – erhielten wir ein attraktives Angebot für ein zweites Venlo-Gewächshaus. Und siehe da: Für einen vergleichbaren oder sogar günstigeren Preis erhielten wir nicht nur mehr Raum, sondern ein bereits bewährtes System – und viel Flexibilität für die spätere Nutzung.
Da 100 m² am Ende doch recht knapp erschienen, fragten wir bei Hoffmann nach einer größeren Variante mit 150 m². Die Antwort war eindeutig: Nur 10 % Mehrkosten für 50 % mehr Fläche. Damit war die Entscheidung schnell gefallen.
Mit Glashaus in die Baugenehmigung
Durch die veränderte Nutzung – als Lager- und Verarbeitungshaus statt als landwirtschaftliches Gewächshaus – wurde für das Projekt nun eine Baugenehmigung erforderlich. Wir konnten das vereinfachte Verfahren nutzen, welches eine Bearbeitungsfrist von zwei statt drei Monaten vorsieht.
In der Theorie klingt das gut – in der Praxis dauerte es dann doch deutlich länger. Gleichzeitig hatten wir bereits einen Termin für die Lieferung und den Aufbau des Gewächshauses vereinbart, denn auch hier herrschen teils monatelange Vorlaufzeiten.
Bauunterbrechung und rote Punkt
Wir versuchten, die Termine so gut es ging nach hinten zu verschieben, aber es war klar: Ganz vermeiden ließ sich eine Bauunterbrechung nicht. Das bedeutete höhere Kosten – und ein Stück Unsicherheit.
Doch dann kam endlich der Moment, auf den wir gewartet hatten: Der „rote Punkt“ wurde ausgestellt – die Baufreigabe war offiziell, und wir konnten die Arbeiten fortsetzen.
Eine Scheune war geplant – ein Glashaus ist es geworden. Und rückblickend war das genau die richtige Entscheidung.